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Zufußgehen ist die älteste und zugleich eine der nachhaltigsten und beliebtesten Mobilitätsformen in Deutschland. Über 80 Prozent der Bevölkerung gehen gerne oder sehr gerne zu Fuß – und fast jeder dritte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Besonders ältere Menschen, Kinder und Frauen nutzen den Fußverkehr intensiv, wobei der Anteil bei den über 80-Jährigen bei 34 Prozent liegt.
Fußverkehr ist nicht nur eine eigenständige Verkehrsart, sondern auch unverzichtbarer Bestandteil jeder intermodalen Mobilitätskette. Insbesondere im Umweltverbund – also im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Radverkehr – spielt er eine zentrale Rolle. Daher ist es essenziell, dass der Fußverkehr in allen Mobilitätsstrategien umfassend berücksichtigt wird.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat im Februar 2025 eine bundesweite Fußverkehrsstrategie entwickelt, die den Fußverkehr als gleichberechtigte Mobilitätsform stärkt. Sie zielt auf mehr Sicherheit, Gesundheit, Lebensqualität und soziale Teilhabe ab – bei gleichzeitigem Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
2024 wurden das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novelliert. Infolge dessen wurde auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) angepasst. Die neuen Regelungen erleichtern Maßnahmen zugunsten des Fußverkehrs, etwa durch die Bereitstellung angemessener Flächen, mehr Fußgängerüberwege, verbessertes Parkraummanagement und die erleichterte Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im Umfeld von Schulwegen, Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsspielraum für eine sichere und attraktive Gestaltung des Fußverkehrs.
Seit 2022 wird der Fußverkehr vom Bund gefördert. 2023 hat das Bundesverkehrsministerium die Förderinitiative Fußverkehr gestartet. Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen. Die administrative Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Weiterführende Informationen zur Förderinitiative sowie zu den im Rahmen dieser geförderten Maßnahmen finden Sie im Internetauftritt des beim BALM angesiedelten Mobilitätsforums Bund.
Eine neue Fördermaßnahme ist der „Monitor Fußverkehr 2024“, eine bundesweite Umfrage zum Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Sie liefert erstmalig eine empirische Grundlage zur Nutzung, Bewertung und den Bedürfnissen rund um das Zufußgehen – differenziert nach Altersgruppen.
Zudem unterstützt das BMV zahlreiche Projekte an Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten – etwa im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) des mFUND-Innovationsprogramms sowie des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS). Zu allen genannten Projekten finden Sie Näheres unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN.
Ein Schwerpunkt des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung 2021–2030 ist der Schutz besonders gefährdeter Fußgängergruppen, wie Kinder und ältere Menschen. Entsprechende Maßnahmen – von verbesserten Querungen bis zu Schulwegplänen – sollen das sichere Gehen im Alltag stärken.